Förderrichtlinien der A.M. Wilsing Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie die Mittelbeschaffung zur Förderung des vorgenannten Zwecks durch andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Was wir fördern

  • Wir fördern Projekte von gemeinnützigen Trägern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die o.a. Zwecke verwirklichen.
  • Wir vergeben Forschungszuschüsse.
  • Wir vergeben Stipendien zur Ausbildung behandelnden Personals / medizinisches Studium.
  • Wir fördern die Ausbildung ärztlichen und pflegerischen Personals.
  • Wir gewähren Zuschüsse für regionale und überregionale Studien.
  • Wir loben Preise für hervorragende Leistungen aus.
  • Wir gewähren Zuschüsse für die Anschaffung von medizinischen Geräten und Zubehör.
  • Wir fördern auch begrenzte Personalkosten und laufende Kosten, wenn damit der Fortbestand des Projekt­trägers sichergestellt ist (wir fördern keine Verwaltungskosten).

Verbesserung der medizinischen Ausstattung

Förderung der Forschung

Förderung der Weiterbildung

Förderung der Ausbildung

Unsere Prioritäten

Wir fördern im Schwerpunkt Medizinische Forschung und Entwicklung. Im Allgemeinen haben bei uns Projekte Priorität …

  • … die lokal betrieben und geführt werden, so dass der Vorstand Gelegenheit hat, sich selbst von der Umsetzungen des Projektes zu überzeugen.
  • … für die eine leicht nachvollziehbare Projektdokumentation erfolgt.
  • … deren Initiatoren uns als einen Partner für signifikante Hilfe gewinnen möchten.
  • … die eine positive Außenwirkung entwickeln.

Was wir nicht fördern

Die Stiftung fördert im Allgemeinen Folgendes nicht:

  • Veranstaltungen und Kongresse, ausgenommen eigene Preisverleihungen.
  • Projekte bei einer Beteiligung der Stiftung kleiner 10% des gesamten Förderbedarfes.
  • Politische Gruppen.
  • Medizinische Kosten von Einzelpersonen oder Familien.

Mittelvergabe

Anträge für das jeweils laufende Jahr werden an das Stiftungsmanagement der Sparkasse Köln-Bonn, Im Mediapark 7, 50670 Köln oder an den Vorstand der A.M.Wilsing Stiftung, Neusser Str. 265, 50733 Köln eingereicht. Der Vorstand entscheidet über die Projektauswahl für die Förderung.

Bewilligungsbescheid, Auszahlung und Dokumentation

Nach Auswahl des Projekts durch die Stiftung erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung / einen Bewilligungsbescheid.

Antragsteller nicht ausgewählter Projekte werden per E-Mail benachrichtigt, eine Begründung bei Nichtauswahl erfolgt i.d.R. nicht.

Die bewilligten Fördermittel werden einmalig oder ggf. nach Projektfortschritt auf Abruf ausgezahlt. Bewilligte Fördermittel, die 12 Monate nach Erteilung des Bewilligungs­bescheids nicht abgerufen wurden, verfallen, wenn nicht rechtzeitig eine spätere Inanspruchnahme vereinbart wurde.

Nach Ablauf des Projektes, bei mehrjährigen Projekten im Februar des auf die Auszahlung folgenden Jahres, ist ein Mittelverwendungs­nachweis einzureichen.

Bei gemeinnützigen Trägern benötigen wir eine Zuwendungsbestätigung nebst der Erklärung, dass alle projektrelevanten Unterlagen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entsprechend aufbewahrt und für eine mögliche Prüfungen durch die A.M. Wilsing Stiftung bereitgehalten werden. Für die Antragsstellung benötigen wir eine Kopie des gültigen Freistellungsbescheides.

Bei Maßnahmen juristischer Personen des öffentlichen Rechtes senden Sie uns bitte die Erklärung Ihres Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers, dass die Mittelverwendung von diesem geprüft wurde und er bescheinigt, dass die Angaben im Förderantrag mit den tatsächlichen Kosten und der Finanzierung übereinstimmen.