Förderrichtlinien der A.M. Wilsing Stiftung

Was wir fördern
- Wir fördern Projekte von gemeinnützigen Trägern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die o.a. Zwecke verwirklichen.
- Wir vergeben Forschungszuschüsse.
- Wir vergeben Stipendien zur Ausbildung behandelnden Personals / medizinisches Studium.
- Wir fördern die Ausbildung ärztlichen und pflegerischen Personals.
- Wir gewähren Zuschüsse für regionale und überregionale Studien.
- Wir loben Preise für hervorragende Leistungen aus.
- Wir gewähren Zuschüsse für die Anschaffung von medizinischen Geräten und Zubehör.
- Wir fördern auch begrenzte Personalkosten und laufende Kosten, wenn damit der Fortbestand des Projektträgers sichergestellt ist (wir fördern keine Verwaltungskosten).

Verbesserung der medizinischen Ausstattung

Förderung der Forschung

Förderung der Weiterbildung

Förderung der Ausbildung
Unsere Prioritäten
- … die lokal betrieben und geführt werden, so dass der Vorstand Gelegenheit hat, sich selbst von der Umsetzungen des Projektes zu überzeugen.
- … für die eine leicht nachvollziehbare Projektdokumentation erfolgt.
- … deren Initiatoren uns als einen Partner für signifikante Hilfe gewinnen möchten.
- … die eine positive Außenwirkung entwickeln.
Was wir nicht fördern
- Veranstaltungen und Kongresse, ausgenommen eigene Preisverleihungen.
- Projekte bei einer Beteiligung der Stiftung kleiner 10% des gesamten Förderbedarfes.
- Politische Gruppen.
- Medizinische Kosten von Einzelpersonen oder Familien.
Mittelvergabe
Bewilligungsbescheid, Auszahlung und Dokumentation
Antragsteller nicht ausgewählter Projekte werden per E-Mail benachrichtigt, eine Begründung bei Nichtauswahl erfolgt i.d.R. nicht.
Die bewilligten Fördermittel werden einmalig oder ggf. nach Projektfortschritt auf Abruf ausgezahlt. Bewilligte Fördermittel, die 12 Monate nach Erteilung des Bewilligungsbescheids nicht abgerufen wurden, verfallen, wenn nicht rechtzeitig eine spätere Inanspruchnahme vereinbart wurde.
Nach Ablauf des Projektes, bei mehrjährigen Projekten im Februar des auf die Auszahlung folgenden Jahres, ist ein Mittelverwendungsnachweis einzureichen.
Bei Maßnahmen juristischer Personen des öffentlichen Rechtes senden Sie uns bitte die Erklärung Ihres Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers, dass die Mittelverwendung von diesem geprüft wurde und er bescheinigt, dass die Angaben im Förderantrag mit den tatsächlichen Kosten und der Finanzierung übereinstimmen.